Datenschutzordnung
Datenschutzordnung für den Freundeskreis TECHNOSEUM
Der Freundeskreis TECHNOSEUM ging immer schon sensibel mit den Daten seiner Mitglieder um. Die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet nun auch Vereine bezüglich des Datenschutzes Regelungen schriftlich festzulegen. Um die Vorgaben dieser DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu gewährleisten, verfasst der Verein diese Datenschutzordnung.
Daten der Mitglieder:
Grundsätzlich erheben wir im Freundeskreis TECHNOSEUM die folgenden Mitgliederdaten:
Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum und die Kontenverbindung.
Die Mitglieder füllen dafür entweder schriftlich oder online ein Beitrittsformular aus und schicken dieses an die Geschäftsstelle des Vereins. Dort werden die Daten elektronisch erfasst und in einem Adressmanager gespeichert. Sie verbleiben dort bis das Mitgliederverhältnis endet. Dann werden sie gelöscht.
Verwendung
Die erhobenen Daten verwenden wir ausschließlich für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder, z.B. zum Einzug des Mitgliedsbeitrages per SEPA oder zur schriftlichen Information/Einladung der Mitglieder über/zu Veranstaltungen und Aktuelles im Verein. Es besteht ein berechtigtes Interesse des Vereins die Daten zum Zweck der Information sowie der Einladungen zu Veranstaltungen des TECHNOSEUM an das TECHNOSEUM weiter zu geben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Ab. 1 b und f BSGVO.
An weitere Dritte werden die Daten nicht herausgegeben. Die Datenübermittlung per Lastschriftverfahren SEPA haben die Mitglieder beim Beitritt selbst veranlasst.
Zugriffsberechtigte
Zugriffsberechtigt und verantwortlich für die Speicherung der Daten sind Vorstand (Vorsitz Prof. Dr. Astrid Hedtke-Becker c/o TECHNOSEUM, Museumsstraße 1, 68169 Mannheim) und Geschäftsführung sowie die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und deren Vertretung. Personenbezogene Daten werden weder im Intranet noch im Internet oder sonstigen Medien veröffentlicht.
Datenschutzrechte der Mitglieder
Die Mitglieder haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung ihrer Daten. Darüber hinaus haben sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer Daten und der Datenübertragung an das TECHNOSEUM, was im Falle des Vereins einer Kündigung der Mitgliedschaft gleichkommt, da in diesem Fall eine Mitgliederverwaltung nicht möglich wäre. Auch haben sie ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Verpflichtung auf das Datengeheimnis:
Alle Mitarbeiter im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG neu zu verpflichten. Die Verpflichtung der Mitarbeiter hat bei der Aufnahme Ihrer Tätigkeit zu erfolgen und besteht auch nach der Beendigung der Tätigkeit fort.
Inkrafttreten:
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Vereins am 25. Oktober 2018 beschlossen. Sie tritt mit der Veröffentlichung auf der Webseite des Vereins in Kraft.