Erklärung zur Barrierefreiheit

Außenaufnahme des Technoseum

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das TECHNOSEUM Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim, Stiftung des Öffentlichen Rechts, ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Das Museum stellt gemäß § 10 Abs. 3 L-BGG diese Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, die für die unter www.technoseum.de veröffentlichte Webpräsenz des TECHNOSEUM gilt.
 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der im folgenden Abschnitt genannten Beschränkungen und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Einige veröffentlichte PDFs sind nicht UA-konform. Wir werden zeitnah barrierefreie Versionen zur Verfügung stellen. Ausgenommen sind PDF-Dateien, die vor dem 23. September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahren sind; für diese Dateien ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen.

Das TECHNOSEUM erarbeitet und implementiert bezüglich der genannten Punkte konkrete Lösungen.


3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.06.2021 erstellt.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf dem Bericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit über die Prüfung der Barrierefreiheit gemäß § 10 L-BGG-DVO sowie einer ergänzenden Selbstbewertung durch das TECHNOSEUM.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31.05.2023 überprüft.
 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen weitere Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

TECHNOSEUM Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim
Stiftung des Öffentlichen Rechts
Museumsstraße 1
68165 Mannheim

Ansprechpartnerin:
Claudia Paul
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: claudia.paul@technoseum.de
Telefon: 0621 / 4298-9
 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das TECHNOSEUM wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das TECHNOSEUM Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.