Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Astroflug
§ 1 Teilnahme
Bewerben kann sich, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Voraussetzung ist eine normale körperliche Konstitution und gute Gesundheit. Eine Teilnahme ist nicht möglich bei Asthma, akuten Bandscheibenvorfällen, Herzbeschwerden, aufgrund anderer gesundheitlicher Einschränkungen oder während der Schwangerschaft. Mitarbeiter des TECHNOSEUM bzw. deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Bewerbung erfolgt online und beinhaltet Angaben wie Alter, Adresse, Nationalität und ein maximal 60 Sekunden dauerndes Video, in dem die Bewerberin bzw. der Bewerber darlegt, warum gerade sie bzw. er die ideale Person ist für einen Flug in die Schwerelosigkeit. Weitergehende inhaltliche Vorgaben werden nicht gemacht.
§ 2 Preise
Das TECHNOSEUM lobt insgesamt zwei Preise aus, je ein Reise- und Flugpaket „Astro-Flug“ für eine weibliche Gewinnerin und je ein Reise- und Flugpaket „Astro-Flug“ für einen männlichen Gewinner. Diese Reise- und Flugpakete bestehen jeweils aus Zero-Gravity-Flug (Parabelflug mit 10 bis 15 Parabeln), Astronautentraining, Flug von Frankfurt nach Orlando, 4 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel Hilton, 4 x Frühstück, Besuch der Hall of Fame, Bustour Saturn V Komplex, Lunch mit einem Astronauten, After-Flight-Party, Transfers vom Hotel zum Kennedy Space Center und Flughafen-Transfer.
§ 3 Bewerbung
Teilnahmeinteressierte müssen sich bis zum 30.09.2019 online anmelden und das maximal 60-sekündige Bewerbungsvideo hochladen. Die Filme müssen für eine Veröffentlichung im Internet konzipiert sein. Akzeptiert werden alle gängigen Formate (mov, mp4, avi und mpeg).
§ 4 Auswahlverfahren
Nach Eingang werden die Beiträge durch das TECHNOSEUM gesichtet und überprüft. Beiträge, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, pornographischen oder politischen Inhalt haben, oder die Werbung beinhalten, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Das TECHNOSEUM wählt aus der Gesamtzahl aller gültigen Bewerbungen 8 Finalisten aus, 4 weibliche und 4 männliche, sowie eine Liste von Nachrückerinnen und Nachrückern. Kriterien für diese Auswahl sind Originalität und Kreativität des Bewerbungsvideos.
§ 5 Publikumsabstimmung
Das TECHNOSEUM wird eine Longlist aus 20 Bewerbern (je 10 weibliche Bewerberinnen und je 10 männliche Bewerber) erstellen. Die Bewerbungsvideos dieser Longlist-Bewerber werden auf YouTube veröffentlich. Dort findet in der Zeit vom 13.-27.11.2019 eine Publikumsabstimmung statt. Die Bewerberin und der Bewerber, deren Videos die meisten Likes erhalten, werden als weitere Finalistin bzw. Finalist nominiert und erhalten die Berechtigung zur Teilnahme am Challenge Day. Bei Gleichstand der Likes entscheidet das Los.
§ 6 Challenge Day
Die insgesamt 10 Finalisten werden bis spätestens 10.12.2019 zum Challenge Day im TECHNOSEUM eingeladen. Wenn eine Finalistin oder ein Finalist die Teilnahme am Challenge Day absagt, rückt eine Person der Nachrückerliste nach. Für jede Absage einer weiblichen Finalistin rückt eine weibliche Nachrückerin nach, für jede Absage eines männlichen Finalisten ein männlicher Nachrücker. Der Challenge Day findet am Samstag, 25.01.2020 im TECHNOSEUM in Mannheim statt. An diesem Tag müssen die Finalisten verschiedene Aufgaben bewältigen, die teilweise geistige und teilweise körperliche Geschicklichkeit voraussetzen. Die Leistungen werden von einer prominent besetzten Jury bewertet. Die Finalistin, die im Kreis der weiblichen Teilnehmerinnen die höchste Punktzahl erzielt, und der Finalist, der im Kreis der männlichen Teilnehmer die höchste Punktzahl erzielt, gewinnen jeweils einen Zero-Gravity-Flug inklusive Reisepaket. Die Finalisten werden während des Challenge Days fotografiert und gefilmt.
§ 7 Zero-Gravity-Flug
Der Zero-Gravity-Flug soll im Frühjahr 2020 im Rahmen einer insgesamt 6-tägigen USA-Reise stattfinden. Die Gewinnerin und der Gewinner werden auf ihrer Reise fotografiert und gefilmt.
§ 8 Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer übertragen dem TECHNOSEUM das nichtausschließliche Recht auf zeitlich und räumlich unbeschränkte, gebührenfreie Nutzung ihrer Beiträge zu nichtkommerziellen Zwecken (insbesondere öffentliche Zugänglichmachung,19a Urheberrechtsgesetz) und Sendung, § 20 Urheberrechtsgesetz insbesondere in Gestalt eines Posts auf dem Facebook-Profil, der Internetseite und weiteren Social-Media-Plattformen des TECHNOSEUM. Das TECHNOSEUM darf die Gewinnerbeiträge nach Wettbewerbsende dauerhaft archivieren. Ebenso erhält das TECHNOSEUM das Recht, die Bilder und Filme der Finalisten, die während des Challenge Days gemacht werden, sowie der Gewinnerin und des Gewinners, die während der Preisträgerreise gemacht werden, für ihre Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in sozialen Netzwerken und anderen Medien zu verwenden (öffentliche Zugänglichmachung,19a Urheberrechtsgesetz) und Sendung, § 20 Urheberrechtsgesetz insbesondere auf dem Facebook-Profil, der Internetseite und den Social-Media-Plattformen des TECHNOSEUM.
§ 9 Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer garantieren dem TECHNOSEUM, dass sie über alle den Inhalt, die Gestaltung und abgebildeten Personen und Gegenstände ihres Bewerbungsvideos betreffenden Rechte oder die Einwilligung der Rechteinhaber in die Verwendung ihres Materials und Bildes im Sinne der Teilnahmebedingungen verfügen. Die Teilnehmer stellen das TECHNOSEUM von evtl. Ansprüchen Dritter frei und erklären sich unwiderruflich zur Übernahme etwaiger Schadensersatzforderungen bereit.
§ 10 Ausschlussgründe
Das TECHNOSEUM behält sich das Recht vor, Beiträge auch nach Online-Stellung von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese bzw. ihre Urheber gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Vom Wettbewerb ausgeschlossen werden ebenso Teilnehmer, die versuchen, die Abstimmung des Publikumsvotings zu stören oder zu manipulieren, insbesondere durch den Einsatz von Schadsoftware (view bots oder click bots). Dies gilt auch, wenn sich die Überzeugung aufzwingt, dass solche Manipulationen gegebenenfalls ohne nachweisbare Beteiligung des Teilnehmers bei dessen Beitrag vorgenommen werden. Sollten entsprechende Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, behält sich das TECHNOSEUM weitere Schritte vor.
§ 11 Schlussbestimmungen
Mit Anmeldung und Einreichung der Wettbewerbsbeiträge akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorstehende Bedingungen. Die Teilnahme ist kostenlos. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht. Kosten für die Erstellung und Einreichung der Wettbewerbsbeiträge werden nicht übernommen. Das TECHNOSEUM behält sich vor, den Wettbewerb abzusagen oder abzubrechen, wenn er sich in der geplanten Weise als nicht durchführbar erweisen sollte. In diesem Falle erwirbt das TECHNOSEUM keine Rechte an den eingereichten Beiträgen. Auch in diesem Fall erfolgt keine Kosten- oder Aufwandserstattung. Für den Wettbewerb gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.