Beitrittserklärung

Außenaufnahme des Technoseum bei Nacht

Mitgliedsbeiträge

Für Einzelmitglieder jährlich mindestens 50 Euro

Für Familienmitgliedschaften (zwei Erwachsene und alle minderjährigen Kinder) mindestens 85 Euro

Für Firmen, jur. Personen und Institutionen mindestens 250 Euro

Beitrittserklärung

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt in den Freundeskreis TECHNOSEUM.

Ja, ich bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Erhebung der Daten ist für die Mitgliederverwaltung und Einladungen erforderlich, ohne sie ist eine Mitgliedschaft nicht möglich. Sie werden für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft gespeichert und an das TECHNOSEUM zwecks Infopost und Veranstaltungseinladungen – als berechtigtes Interesse – weitergegeben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Ab. 1. b und f DSGVO. Empfänger und verantwortlich für die Speicherung der Daten sind der Vorstand und die Geschäftsführung des Museumsvereins für Technik und Arbeit e.V. (Vorsitz: Prof. Dr. Astrid Hedtke-Becker c/o TECHNOSEUM, Museumsstr. 1, 68165 Mannheim). Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Übertragung und Löschung der Daten, Widerspruchsrecht gegen deren Verarbeitung, Recht auf Einschränkung derselben und Beschwerderecht beim Landesdatenschutzbeauftragten.
Die Datenschutzerklärung des TECHNOSEUM habe ich zur Kenntnis genommen. Meine Daten werden nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Datenverarbeitung einverstanden.

Gläubiger-Identifikationsnr: DE42ZZZ00000449002 -
Als Mandatsreferenz gilt die künftige Mitgliedsnummer im Verein

Hinweise: Ich kann / wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlagen. Es gelten dabei die mit unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedinungen. Zahlungsart: wiederkehrende Zahlung
Ich/wir verzichte(n) auf die "Vorabkündigung" vor einem Lastschrifteinzug.
Ich verpflichte mich, mögliche Kontoänderungen mitzuteilen und ggf. Rücklastschriftgebühren meiner Bank zu übernehmen.
 

Erklärung zum Kartellrecht

Im Freundeskreis TECHNOSEUM wurde für die Vertreter der Mitgliedsunternehmen folgende Erklärung zum Kartellrecht beschlossen:

Unternehmen und Organisationen unterliegen weitreichenden Regeln des Kartellrechts. Sie müssen selbst abschätzen, ob sie sich kartellrechtskonform verhalten. Der Museumsverein bietet seinen korporativen Mitgliedern unter Einhaltung des Kartellrechts eine rechtssichere Basis für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Sitzungen von Gremien des Museumsvereins dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige Themen zu behandeln oder Gelegenheit für kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern. Der Museumsverein wird keine kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen dulden.